« Rauchverbote | Hauptseite | Neuer Mac »

Onlinevideorekorder

Wie verhält es sich mit der Rechtmäßigkeit von Onlinevideoaufnahmen? Ist dies das Angebot von Inhalten ohne die Rechte hierzu zu besitzen oder ist es, wie es die Betreiber Glauben machen, die Dienstleistung einer Aufnahme im Auftrag des Kunden?

Wahrscheinlich bewegt sich die Sache genau dazwischen und solange es nicht geklärt ist, haben die Rechteinhaber das Risiko, dass ihnen an dieser Stelle ein weiteres mal die Fälle davon schwimmen. Und Anbieter wie Nutzer haben das Risiko, dass sie Urheberrechte verletzen und am Ende mindestens Schadenersatz leisten müssen.

In der Tat machen die Angebote nichts anderes als mein Videorekorder. Die Rechte werden so eingesetzt, dass nur derjenige die Filme nutzen kann, der rechtzeitig den Auftrag zu einer Aufnahme erteilt hat. Zumindest ist das die Regel. Die Rechteinhaber argumentieren dagegen, dass ihre Rechte wie in einer Tauschbörse jedermann zugängig gemacht werden. Die Privataufnahme sei ein anderer Vorgang.

M.E. handelt es sich um eine Regelungslücke, die von den Anbietern zu Recht ausgenutzt wird. Wahrscheinlich wird erst einmal erfolglos dagegen geklagt werden, um dann eine Verschärfung der Gesetze zu fordern.

Es muss aber jeder selbst wissen, ob der das Risiko eingeht, in ein Klageverfahren gezogen zu werden, an dessen Ende nicht unerhebliche Schadenersatzforderungen stehen können.

Kommentar schreiben

Werbekommentare